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Mietbedingungen


Mietbedingungen der Bar Company B.V.

Version: 1. April 2025

Anwendbarkeit

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Tätigkeiten der Bar Company B.V., die unter dem Namen Bar Company firmiert (im Folgenden: “Bar Company” oder “Auftragnehmer”). Abweichungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
  2. Die Anwendbarkeit von Einkaufsbedingungen oder sonstigen Bedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  3. Alle von Bar Company gelieferten Materialien bleiben jederzeit Eigentum von Bar Company. Im Falle einer Insolvenz, eines Zahlungsaufschubs oder einer Pfändung beim Auftraggeber ist dieser verpflichtet, Bar Company unverzüglich zu informieren.
  4. Unter “schriftlich” ist in diesen Bedingungen Folgendes zu verstehen: Mitteilungen per E-Mail, per Post oder über WhatsApp.

Angebote & Vertrag

  1. Angebote sind unverbindlich und 7 Tage lang gültig, sofern nicht anders angegeben.
  2. Ein Vertrag kommt nach schriftlicher Bestätigung oder mündlicher Vereinbarung zustande.
  3. Bei einer mündlichen Vereinbarung wird der Vertrag von Bar Company schriftlich bestätigt. Erhebt der Auftraggeber nicht innerhalb von 24 Stunden Einspruch gegen diese Bestätigung, gilt diese als korrekt und verbindlich.
  4. Bar Company behält sich das Recht vor, offensichtliche Fehler (wie Druck- und Satzfehler) zu korrigieren.

Preise & Bezahlung

  1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, Transport- sowie Auf- und Abbaukosten, sofern nicht anders angegeben.
  2. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  3. Bar Company behält sich das Recht vor, die Rechnung (oder einen Teil davon) vor der Veranstaltung begleichen zu lassen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann Bar Company die Ausführung des Auftrags verweigern, ohne zu Schadenersatz verpflichtet zu sein.
  4. Bei Überschreitung dieser Frist gerät der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug und hat ab dem Fälligkeitsdatum gesetzliche Zinsen zu zahlen.
  5. Darüber hinaus gehen alle angemessenen gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten zu Lasten des Auftraggebers.
  6. Bei nicht fristgerechter Zahlung behält sich Bar Company das Recht vor, die Erfüllung auszusetzen und/oder den Vertrag ohne Schadenersatz zu kündigen.
  7. Sollte Bar Company auf Wunsch oder im Auftrag des Auftraggebers Hotelübernachtungen für ihre Mitarbeiter organisieren müssen, beispielsweise bei mehrtägigen Veranstaltungen oder Veranstaltungen mit früher Beginnzeit, werden diese Kosten eins zu eins an den Auftraggeber weiterberechnet. Darin enthalten sind außerdem 35 € für ein Abendessen und ein Frühstück. Bar Company bemüht sich, ein geeignetes und kostengünstiges Hotel zu buchen, das sich in möglichst unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsort befindet.

Durchführung des Auftrags

  1. Bar Company übernimmt eine Verpflichtung zur Leistung und keine Ergebnisgarantie.
  2. Bar Company ist berechtigt, Arbeiten ganz oder teilweise von Dritten ausführen zu lassen.
  3. Der vor Ort zuständige Leiter der Bar Company ist befugt, operative Entscheidungen im Interesse der Sicherheit, der Qualität und des Arbeitsfortschritts zu treffen.
  4. Bar Company behält sich das Recht vor, die Arbeiten in unsicheren Situationen (vorübergehend) einzustellen.
  5. Bar Company haftet nicht für Umstände vor Ort, die die Ausführung des Auftrags beeinträchtigen, darunter Verzögerungen, eingeschränkter Zugang, Witterungseinflüsse oder Handlungen Dritter.
  6. Unsere Schürzen sind standardmäßig mit unserem Logo versehen. Sollte der Auftraggeber im Voraus angeben, dass er unbedruckte Kleidung bevorzugt, wird Bar Company dies, soweit dies vernünftigerweise möglich ist, berücksichtigen.
  7. Der Auftraggeber muss einen Ansprechpartner benennen, der befugt ist, während der Veranstaltung Entscheidungen zu treffen.

Verzehr & Kapazität

  1. Die vereinbarte Anzahl an Getränken wird im Voraus festgelegt und in Rechnung gestellt.
  2. Nicht verbrauchte Produkte bleiben Eigentum der Bar Company.
  3. Es ist möglich, während der Veranstaltung zusätzliche Getränke über unsere Mitarbeiter zu bestellen, sobald die vereinbarte Menge erreicht ist. Zusätzliche Getränke werden ausschließlich nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung serviert. Hierfür fällt ein Aufpreis pro Stück gegenüber dem Angebotspreis an. Der aktuelle Preis wird vorab von unserem Mitarbeiter vor Ort mit Ihnen abgestimmt.
  4. Bar Company haftet nicht für Wartezeiten, wenn die Kapazität in keinem Verhältnis zur Anzahl der Gäste steht.
  5. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, Allergien, Ernährungswünsche und Nahrungsmittelunverträglichkeiten der Gäste rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Obwohl Bar Company bei der Auswahl der Zutaten und der Zubereitung größte Sorgfalt walten lässt, kann eine Kreuzkontamination niemals vollständig ausgeschlossen werden. Bar Company haftet nicht für allergische Reaktionen oder Schäden, die auf nicht, falsch oder nicht rechtzeitig übermittelte Informationen zurückzuführen sind.

Lage & Ausstattung

  • Der Auftraggeber sorgt für ausreichend Arbeitsfläche (mindestens 3 x 3 Meter).
  1. Der Auftraggeber ist für einen geeigneten und gut zugänglichen Standort für die Anlieferung und den Aufbau verantwortlich. Dies umfasst unter anderem: einen hindernisfreien, ebenerdigen Zugang und einen freien Weg zum Aufstellungsort mit einer Mindestdurchgangsbreite von 75 cm ohne scharfe Kurven. Unsere Materialien sind nicht tragbar und können ausschließlich per Aufzug in höhere Stockwerke befördert werden.
  2. Etwaige Einschränkungen oder Besonderheiten müssen vor der Annahme des Angebots schriftlich mitgeteilt werden. Zusätzliche Kosten, die durch unrichtige oder unvollständige Angaben entstehen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
  3. Sollte sich der Veranstaltungsort bei Ankunft als für einen ordnungsgemäßen Aufbau ungeeignet erweisen, behält sich Bar Company das Recht vor, den Auftrag (teilweise) zu stornieren oder anzupassen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung besteht.
  4. Sollten Sie Zweifel hinsichtlich der Zugänglichkeit haben, empfehlen wir Ihnen, vorab die Abmessungen der zu liefernden Möbel zu erfragen. Nach Absprache kann ein alternatives (hebbares) Möbelstück eingesetzt werden. Wir denken gerne mit Ihnen mit.
  5. Der Auftraggeber sorgt für mindestens 2 freie Steckdosen mit 230 V / 3,5 kW im Umkreis von 5 Metern um die Bar.
  6. Unsere Materialien dürfen ausschließlich auf befestigtem Untergrund verlegt und transportiert werden. Eine Verlegung oder ein Transport auf unbefestigtem Untergrund, wie beispielsweise Gras, ist nicht möglich, sofern nicht zuvor schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  7. Bei Aufstellung im Freien ist der Auftraggeber für eine geeignete Überdachung verantwortlich. Unsere Maschinen und Materialien müssen jederzeit vor Niederschlag geschützt sein und dürfen nicht nass werden.
  8. Der Auftraggeber sorgt für geeignete Parkmöglichkeiten für unsere Fahrzeuge. Unsere Fahrzeuge haben eine Mindestgröße von etwa 6 Metern Länge und 3 Metern Höhe und sind daher nicht für Parkhäuser geeignet.
  9. Falls keine geeigneten Parkmöglichkeiten bereitgestellt werden können, muss der Auftraggeber dies vor der Annahme des Angebots schriftlich mitteilen. Eventuelle Parkgebühren und der zusätzliche Zeitaufwand für die Suche nach einem Parkplatz werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Verzögerungen aufgrund fehlender geeigneter Parkmöglichkeiten gehen zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers; Bar Company haftet hierfür nicht. Eventuelle Mehrkosten aufgrund eingeschränkter Erreichbarkeit, Wartezeiten oder besonderer Umstände werden in Rechnung gestellt.

Auf- und Abbau

  1. Auf- und Abbau sind inbegriffen, sofern diese unmittelbar an die Betriebszeiten anschließen, ohne Wartezeiten und ungehindert erfolgen können.
  2. Wartezeiten oder Verzögerungen werden zum geltenden Stundensatz pro Mitarbeiter in Rechnung gestellt, wobei mindestens 1 Stunde pro Mitarbeiter berechnet wird.
  3. Wenn der Standort nicht im Voraus korrekt abgestimmt wurde, können zusätzliche Kosten entstehen.

Crew-Verpflegung

  1. Bei Anwesenheit zwischen 17:00 und 19:30 Uhr sorgt der Auftraggeber für eine Mahlzeit für die Mitarbeiter.
  2. Sollte dies nicht gewährleistet sein, werden 12,50 € pro Mitarbeiter in Rechnung gestellt.

Alkohol & Verhalten

  1. Die Bar Company serviert keinen Alkohol an Personen unter 18 Jahren.
  2. Der Auftraggeber ist für gegebenenfalls erforderliche Ausnahmegenehmigungen gemäß dem Alkoholgesetz (einschließlich Artikel 35) verantwortlich. Liegt keine gültige Genehmigung oder Ausnahmegenehmigung vor, kann Bar Company den Ausschank ohne Rückerstattung verweigern.
  3. Das Personal behält sich das Recht vor, bei übermäßigem Alkoholkonsum die Bedienung zu verweigern.
  4. Der Auftraggeber ist für das Verhalten der Gäste verantwortlich.
  5. Bei unsicheren Situationen kann Bar Company die Arbeiten ohne Rückerstattung beenden.

Schaden & Haftung

  1. Schäden an Materialien der Bar Company, die nicht durch deren Personal verursacht wurden, werden in Rechnung gestellt.
  2. Der Auftraggeber muss über eine ausreichende Haftpflichtversicherung für die Veranstaltung verfügen, die auch Schäden an Materialien der Bar Company durch Gäste oder Dritte abdeckt.
  3. Der Auftraggeber stellt Bar Company von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, denen im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags ein Schaden entsteht.
  4. Bar Company haftet ausschließlich für unmittelbare Schäden und höchstens bis zum höheren der folgenden Beträge: (a) dem Rechnungsbetrag des betreffenden Auftrags oder (b) dem Betrag, der im Rahmen der Haftpflichtversicherung von Bar Company ausgezahlt wird.
  5. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Reputationsschäden ist ausgeschlossen.
  6. Diese Einschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit.
  7. Beschädigtes oder fehlendes Glasgeschirr oder Porzellan wird dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt (derzeit 3,50 € zzgl. MwSt. pro Stück).
  8. Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl von sonstigen Materialien, darunter Theken, Kaffeemaschinen und Geräte, werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Eine aktuelle Werteliste ist auf Anfrage erhältlich.

Störungen & Geräte

  1. Im Falle von Störungen wird sich Bar Company bemühen, diese so schnell wie möglich zu beheben oder eine Alternative anzubieten.
  2. Kann eine Störung nicht vollständig behoben werden, besteht kein Anspruch auf vollständige Rückerstattung; stattdessen wird nach billigem Ermessen nach einer angemessenen Lösung gesucht.
  3. Für die Anmietung von Kaffeemaschinen gelten gesonderte Mietbedingungen. Diese finden Sie hier.

Höhere Gewalt

  • Unter höherer Gewalt versteht man: Umstände, auf die Bar Company keinen Einfluss hat, wie zum Beispiel:
  • extreme Wetterbedingungen
  • staatliche Maßnahmen
  • Pandemien
  • Streiks, Notfälle oder Verkehrsprobleme
  • Stromausfälle oder Ausfälle der Versorgungsnetze
  • Geräte, die aufgrund unvorhergesehener Umstände defekt oder unbrauchbar geworden sind
  • Brand oder Brandgefahr
  • Krankheit oder Ausfall von Mitarbeitern
  • Im Falle höherer Gewalt:
  • hat Bar Company das Recht, den Vertrag zu verschieben
  • Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
  • Sollte ein Produkt, wie beispielsweise eine bestimmte Bar, aufgrund höherer Gewalt nicht geliefert werden können, wird Bar Company ein Ersatzprodukt von gleichem Wert bereitstellen.
  • Sollte die bestellte Anzahl an Getränken aufgrund höherer Gewalt nicht bereitgestellt werden können, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, es sei denn, es wurde in angemessener Weise etwas anderes vereinbart.

Stornierung

  • Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber fallen folgende Kosten an:
  1. 2 Monate vor Beginn der Mietdauer oder früher: kostenlos
  2. Zwischen 2 Monaten und 2 Wochen vor Beginn der Mietdauer: 25% des Gesamtbetrags
  3. Zwischen 2 Wochen und 1 Woche vor Beginn der Mietdauer: 50% des Gesamtbetrags
  4. Weniger als 1 Woche vor Beginn der Mietdauer: 100% des Gesamtbetrags
  5. Für Veranstaltungen auf Verkaufsbasis:
  6. Weniger als 1 Monat vor der Veranstaltung: 250 € zzgl. MwSt.

Verschieben des Auftrags

  1. Eine Verschiebung innerhalb der Stornierungsfrist gilt als Stornierung.
  2. Bar Company kann bei einem neuen Termin geänderte Preise anwenden.
  3. Bei behördlichen Einschränkungen ist eine Umbuchung ohne Stornogebühren möglich.
  4. Bereits gezahlte Beträge werden mit der neuen Buchung verrechnet.

Änderungen am Auftrag

  1. Änderungen (wie z. B. weniger Verzehr oder weniger Stunden) sind bis spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung möglich, wobei die Änderung den Angebotspreis um maximal 15% nicht überschreiten darf.
  2. Innerhalb von 7 Tagen vor der Veranstaltung sind keine Änderungen mehr möglich.

Beschwerden

  1. Reklamationen müssen innerhalb von 2 Tagen nach Feststellung schriftlich gemeldet werden.
  2. Sichtbare Mängel bei der Übergabe müssen innerhalb von 2 Stunden nach Beginn der Veranstaltung schriftlich von dem vom Auftraggeber benannten Ansprechpartner gemeldet werden.
  3. Reklamationen setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus.

Bildmaterial

  • Bar Company behält sich das Recht vor, Bildmaterial von Veranstaltungen für Marketing- und Werbezwecke zu verwenden, sofern nicht zuvor schriftlich Widerspruch eingelegt wurde. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Anwesenden, soweit erforderlich, darüber informiert werden, dass während der Veranstaltung Foto- und Videomaterial aufgenommen werden kann.

Sonstige Bestimmungen

  1. Sollte sich eine Bestimmung als nichtig erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. In diesem Fall werden die Parteien eine Ersatzbestimmung vereinbaren.
  2. Alle Rechte am geistigen Eigentum an Konzepten, Rezepten, Materialien, Bildmaterial und der visuellen Identität verbleiben bei Bar Company. Der Auftraggeber erhält lediglich ein Nutzungsrecht, soweit dies für die Erfüllung des Vertrags erforderlich ist.
  3. Jeder Schadensersatzanspruch gegen Bar Company erlischt durch den bloßen Ablauf von 12 Monaten nach Entstehung des Anspruchs.
  4. Der Auftraggeber darf während der Laufzeit des Vertrags und für einen Zeitraum von einem Jahr nach dessen Beendigung Mitarbeiter der Bar Company, die an der Erfüllung des Vertrags beteiligt sind oder waren, nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Bar Company einstellen oder auf andere Weise, direkt oder indirekt, für sich arbeiten lassen. Bei Verstößen ist eine sofort fällige Entschädigung in Höhe von 10 Monatsgehältern des betreffenden Mitarbeiters zu zahlen.
  5. Bestimmungen, die ihrer Natur nach auch nach Beendigung des Vertrags ihre Gültigkeit behalten sollen, bleiben uneingeschränkt in Kraft. Dies betrifft unter anderem, aber nicht ausschließlich, die Bestimmungen über geistiges Eigentum, Geheimhaltung und die Mitarbeiterklausel.
  6. Bar Company ist berechtigt, diese Mietbedingungen einseitig zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt. Zwischen der Mitteilung und dem Inkrafttreten liegen mindestens 30 Tage.
  7. Für alle Verträge gilt niederländisches Recht. Streitigkeiten werden ausschließlich dem zuständigen Gericht im Gerichtsbezirk Gelderland vorgelegt.

Haben Sie Fragen zu unseren Mietbedingungen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und helfen Ihnen gerne weiter!
Tel. 088 2035100