Mietbedingungen
Mietbedingungen der Bar Company BV
Version: 1. April 2025
Anwendbarkeit
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen der Bar Company BV, die unter dem Namen Bar Company firmiert (nachfolgend: „Bar Company“ oder „Auftragnehmer“). Abweichungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
- Die Geltung der Einkaufs- oder sonstigen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich abgelehnt.
- Sämtliche von Bar Company gelieferten Materialien bleiben jederzeit Eigentum von Bar Company. Im Falle einer Insolvenz, Zahlungseinstellung oder Pfändung von Vermögenswerten durch den Kunden muss der Kunde Bar Company unverzüglich informieren.
- In diesen Geschäftsbedingungen ist unter „schriftlich“ Folgendes zu verstehen: Kommunikation per E-Mail, per Post oder über WhatsApp.
Angebote & Vereinbarung
- Angebote sind unverbindlich und 7 Tage gültig, sofern nichts anderes angegeben ist.
- Ein Vertrag kommt nach schriftlicher Bestätigung oder mündlicher Vereinbarung zustande.
- Im Falle einer mündlichen Vereinbarung wird diese von der Bar Company schriftlich bestätigt. Widerspricht der Kunde dieser Bestätigung nicht innerhalb von 24 Stunden, gilt sie als korrekt und verbindlich.
- Bar Company behält sich das Recht vor, offensichtliche Fehler (wie Druck- und Satzfehler) zu korrigieren.
Preise & Zahlung
- Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, Transportkosten und Montage-/Demontagekosten, sofern nicht anders angegeben.
- Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Die Bar Company behält sich das Recht vor, die Zahlung (eines Teils) der Rechnung vor der Veranstaltung zu verlangen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann die Bar Company den Auftrag ohne Entschädigungspflicht ablehnen.
- Wird diese Frist überschritten, gerät der Kunde automatisch in Verzug und es werden ab dem Fälligkeitsdatum gesetzliche Zinsen fällig.
- Darüber hinaus trägt der Auftraggeber sämtliche angemessenen gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten.
- Im Falle einer verspäteten Zahlung behält sich Bar Company das Recht vor, die Leistungserbringung auszusetzen und/oder den Vertrag ohne Entschädigung aufzulösen.
- Falls die Bar Company auf Wunsch oder Anweisung des Kunden Hotelunterkünfte für ihre Mitarbeiter organisieren muss, beispielsweise für mehrtägige Veranstaltungen oder Veranstaltungen mit frühem Beginn, werden diese Kosten dem Kunden eins zu eins in Rechnung gestellt. Darin enthalten sind auch 35 € für Abendessen und Frühstück. Die Bar Company ist bestrebt, ein geeignetes und kostengünstiges Hotel in möglichst unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsort zu buchen.
Ausführung des Auftrags
- Bar Company verpflichtet sich zu bestmöglichen Bemühungen, kann aber keine Erfolgsgarantie geben.
- Die Bar Company ist berechtigt, Arbeiten ganz oder teilweise von Dritten ausführen zu lassen.
- Der vor Ort tätige Barmanager ist befugt, operative Entscheidungen im Interesse von Sicherheit, Qualität und Fortschritt zu treffen.
- Die Bar Company behält sich das Recht vor, den Betrieb im Falle unsicherer Situationen (vorübergehend) einzustellen.
- Bar Company übernimmt keine Verantwortung für Umstände vor Ort, die die Ausführung des Auftrags beeinträchtigen, einschließlich Verzögerungen, eingeschränkter Zugang, Wetterbedingungen oder Handlungen Dritter.
- Unsere Schürzen sind standardmäßig mit unserem Logo versehen. Sollte der Kunde im Voraus den Wunsch nach unbedruckter Kleidung äußern, wird Bar Company dies nach Möglichkeit berücksichtigen.
- Der Auftraggeber muss eine einzige Kontaktperson benennen, die befugt ist, während der Veranstaltung Entscheidungen zu treffen.
Verbrauch & Kapazität
- Die vereinbarte Anzahl der Verbrauchsmengen wird im Voraus festgelegt und in Rechnung gestellt.
- Nicht verbrauchte Produkte bleiben Eigentum der Bar Company.
- Sie können während der Veranstaltung weitere Getränke bei unseren Mitarbeitern bestellen, sobald die vereinbarte Menge erreicht ist. Zusätzliche Getränke werden nur nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung serviert. Für jedes weitere Getränk wird zusätzlich zum angegebenen Preis ein Aufpreis berechnet. Der endgültige Preis wird Ihnen vor Ort von einem unserer Mitarbeiter mitgeteilt.
- Die Bar Company haftet nicht für Wartezeiten, wenn die Kapazität nicht im Verhältnis zur Anzahl der Gäste steht.
- Der Kunde ist verpflichtet, Allergien, besondere Ernährungswünsche und Lebensmittelunverträglichkeiten der Gäste unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Obwohl die Bar Company bei der Zubereitung und dem Umgang mit Zutaten größte Sorgfalt walten lässt, kann eine Kreuzkontamination nie vollständig ausgeschlossen werden. Die Bar Company haftet nicht für allergische Reaktionen oder Schäden, die durch nicht, fehlerhaft oder nicht rechtzeitig mitgeteilte Informationen entstehen.
Lage & Ausstattung
- Der Kunde hat für ausreichend Arbeitsfläche (mindestens 3 x 3 Meter) zu sorgen.
- Der Kunde ist für einen geeigneten und gut zugänglichen Anlieferungs- und Montageort verantwortlich. Dies umfasst unter anderem: ebenen, hindernisfreien Zugang und einen freien Weg zum Montageort mit einer Mindestdurchgangsbreite von 75 cm ohne scharfe Kurven. Unsere Materialien sind nicht tragfähig und können nur mit dem Aufzug in höhere Stockwerke transportiert werden.
- Etwaige Einschränkungen oder besondere Umstände müssen vor Annahme des Angebots schriftlich mitgeteilt werden. Zusätzliche Kosten, die durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
- Falls sich der Veranstaltungsort bei Ankunft als ungeeignet für einen ordnungsgemäßen Aufbau erweist, behält sich Bar Company das Recht vor, die Bestellung (teilweise) zu stornieren oder zu ändern, ohne Anspruch auf Rückerstattung.
- Sollten Sie Fragen zur Barrierefreiheit haben, empfehlen wir Ihnen, die Maße der zu liefernden Möbel vorab anzufordern. Alternativ können wir Ihnen nach Absprache auch höhenverstellbare Möbel anbieten. Gerne finden wir gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung.
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass sich innerhalb von 5 Metern um die Bar mindestens 2 freie 230V / 3,5 kW Stromkreise befinden.
- Unsere Materialien können nur auf befestigten Flächen platziert und transportiert werden. Die Platzierung oder der Transport auf unbefestigten Flächen, wie z. B. Rasen, ist nicht möglich, es sei denn, dies wurde im Voraus schriftlich vereinbart.
- Bei Außenaufstellung ist der Kunde für eine ausreichende Abdeckung verantwortlich. Unsere Maschinen und Materialien müssen jederzeit vor Niederschlag geschützt werden und dürfen nicht nass werden.
- Der Kunde stellt geeignete Parkmöglichkeiten für unsere Fahrzeuge bereit. Unsere Fahrzeuge haben Mindestabmessungen von ca. 6 Metern Länge und 3 Metern Höhe und sind daher nicht für Parkhäuser geeignet.
- Kann kein geeigneter Parkplatz zur Verfügung gestellt werden, muss der Kunde die Bar Company vor Annahme des Angebots schriftlich benachrichtigen. Sämtliche Parkkosten und der Mehraufwand für die Parkplatzsuche werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Verzögerungen aufgrund fehlender Parkplätze gehen zu Lasten und auf Risiko des Kunden; die Bar Company haftet hierfür nicht. Zusätzliche Kosten aufgrund eingeschränkter Zugänglichkeit, Wartezeiten oder besonderer Umstände werden ebenfalls in Rechnung gestellt.
Auf- und Abbau
- Auf- und Abbau sind inbegriffen, sofern sie unmittelbar nach Betriebsschluss, ohne Wartezeiten und ohne Behinderung erfolgen können.
- Wartezeiten oder Verzögerungen werden mit dem jeweils geltenden Stundensatz pro Mitarbeiter in Rechnung gestellt, mindestens jedoch mit einer Stunde pro Mitarbeiter.
- Wird der Standort nicht im Voraus korrekt vereinbart, können zusätzliche Kosten entstehen.
Crew Catering
- Für Mitarbeiter, die zwischen 17:00 und 19:30 Uhr anwesend sind, stellt der Kunde eine Mahlzeit zur Verfügung.
- Wird dies nicht bereitgestellt, wird eine Gebühr von 12,50 € pro Mitarbeiter erhoben.
Alkohol und Verhalten
- Die Bar Company serviert keinen Alkohol an Personen unter 18 Jahren.
- Der Kunde ist für alle erforderlichen Ausnahmegenehmigungen gemäß dem Alkoholgesetz (einschließlich Artikel 35) verantwortlich. Liegt keine gültige Lizenz oder Ausnahmegenehmigung vor, kann die Bar Company die Bedienung ohne Rückerstattung verweigern.
- Die Mitarbeiter behalten sich das Recht vor, im Falle übermäßigen Alkoholkonsums die Bedienung zu verweigern.
- Der Kunde ist für das Verhalten seiner Gäste verantwortlich.
- Im Falle unsicherer Situationen kann Bar Company die Arbeiten ohne Rückerstattung abbrechen.
Schaden und Haftung
- Beschädigungen an Materialien der Bar Company, die nicht durch deren Mitarbeiter verursacht wurden, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
- Der Kunde muss für die Veranstaltung eine ausreichende Haftpflichtversicherung abschließen, die auch Schäden am Eigentum der Bar Company abdeckt, die durch Gäste oder Dritte verursacht werden.
- Der Auftraggeber stellt die Bar Company von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags einen Schaden erleiden.
- Die Bar Company haftet ausschließlich für unmittelbare Schäden und maximal bis zu dem höheren der folgenden Beträge: (a) dem Rechnungsbetrag des betreffenden Auftrags oder (b) dem Betrag, der im Rahmen der Haftpflichtversicherung der Bar Company ausgezahlt wird.
- Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Rufschädigung ist ausgeschlossen.
- Diese Einschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit.
- Zerbrochenes oder fehlendes Glas- oder Geschirr wird dem Kunden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt (derzeit 3,50 € pro Stück ohne MwSt.).
- Verlust, Verschwinden oder Diebstahl von sonstigen Materialien, einschließlich Bars, Kaffeemaschinen und Ausrüstung, werden dem Kunden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Eine aktuelle Wertliste ist auf Anfrage erhältlich.
Störungen und Ausrüstung
- Im Falle von Störungen wird Bar Company sich bemühen, diese so schnell wie möglich zu beheben oder eine Alternative anzubieten.
- Falls eine Fehlfunktion nicht vollständig behoben werden kann, besteht kein Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung. Es wird jedoch nach Möglichkeit und unter Berücksichtigung aller angemessenen und fairen Bedingungen eine geeignete Lösung angestrebt.
- Für die Anmietung von Kaffeemaschinen gelten gesonderte Mietbedingungen. Diese finden Sie hier. hier.
Höhere Gewalt
- Höhere Gewalt ist zu verstehen unter: Umständen, die außerhalb der Kontrolle der Bar Company liegen, wie zum Beispiel:
- extreme Wetterbedingungen
- Regierungsmaßnahmen
- Pandemien
- Streiks, Notfälle oder Verkehrssituationen
- Stromausfälle oder Versorgungsstörungen
- Defekte oder unbrauchbare Geräte aufgrund unvorhergesehener Umstände
- Brand oder Brandgefahr
- Krankheit oder Abwesenheit von Personal
- Im Falle höherer Gewalt:
- Die Bar Company hat das Recht, den Vertrag neu zu terminieren.
- Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
- Kann ein Produkt, wie beispielsweise eine bestimmte Bar, aufgrund höherer Gewalt nicht geliefert werden, stellt die Bar Company ein Ersatzprodukt von gleichem Wert zur Verfügung.
- Kann die Anzahl der gekauften Artikel aufgrund höherer Gewalt nicht angegeben werden, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung, es sei denn, es wurde etwas anderes in angemessener Weise vereinbart.
XNUMX Annullierung
- Im Falle einer Stornierung durch den Kunden fallen folgende Kosten an:
- 2 Monate oder länger vor Beginn des Mietzeitraums: kostenlos
- Zwischen 2 Monaten und 2 Wochen vor Beginn des Mietzeitraums: 25 % des Gesamtbetrags
- Zwischen 2 Wochen und 1 Woche vor Beginn des Mietzeitraums: 50 % des Gesamtbetrags
- Weniger als 1 Woche vor Beginn des Mietzeitraums: 100 % des Gesamtbetrags
- Für verkaufsorientierte Veranstaltungen:
- Weniger als 1 Monat vor der Veranstaltung: 250 € zzgl. MwSt.
Verschieben der Aufgabe
- Eine Umbuchung innerhalb der Stornierungsfrist gilt als Stornierung.
- Die Bar Company behält sich vor, für den neuen Termin geänderte Preise anzuwenden.
- Im Falle behördlicher Beschränkungen ist eine Umbuchung ohne Stornogebühren möglich.
- Bereits gezahlte Beträge werden mit der neuen Buchung verrechnet.
Änderungen an der Aufgabenstellung
- Änderungen (z. B. geringerer Verbrauch oder kürzere Öffnungszeiten) sind bis zu 7 Tage vor der Veranstaltung möglich, jedoch maximal um 15 % des angegebenen Betrags.
- Änderungen sind innerhalb von 7 Tagen vor der Veranstaltung nicht mehr möglich.
Beschwerden
- Beschwerden müssen innerhalb von 2 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich gemeldet werden.
- Sichtbare Mängel bei der Lieferung müssen innerhalb von 2 Stunden nach Beginn der Veranstaltung von der vom Auftraggeber benannten Kontaktperson schriftlich gemeldet werden.
- Beschwerden setzen die Zahlungspflicht nicht aus.
Bildmaterial
- Die Bar Company behält sich das Recht vor, Bildmaterial von Veranstaltungen für Marketing- und Werbezwecke zu verwenden, sofern dem nicht im Voraus schriftlich widersprochen wurde. Der Kunde stellt sicher, dass die Teilnehmer, soweit erforderlich, darüber informiert werden, dass während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden können.
Sonstige Rückstellungen
- Sollte sich eine Bestimmung als unwirksam erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. In diesem Fall vereinbaren die Parteien eine Ersatzbestimmung.
- Sämtliche Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf Konzepte, Rezepte, Materialien, Bildmaterial und visuelle Identität verbleiben bei Bar Company. Der Kunde erhält lediglich ein Nutzungsrecht, soweit dies für die Durchführung des Vertrags erforderlich ist.
- Jegliche Ansprüche auf Entschädigung gegen die Bar Company verfallen mit dem bloßen Ablauf von 12 Monaten ab Entstehung des Anspruchs.
- Während der Vertragslaufzeit und für ein Jahr nach deren Beendigung darf der Auftraggeber nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Bar Company Mitarbeiter der Bar Company, die an der Durchführung des Vertrags beteiligt sind oder waren, direkt oder indirekt beschäftigen oder anderweitig für sich arbeiten lassen. Im Falle eines Verstoßes ist eine sofort fällige Entschädigung in Höhe von zehn Monatsgehältern des betreffenden Mitarbeiters zu zahlen.
- Bestimmungen, die ihrer Natur nach auch nach Beendigung des Vertrags weiterhin Gültigkeit behalten sollen, bleiben uneingeschränkt wirksam. Dies umfasst insbesondere die Bestimmungen zum geistigen Eigentum, zur Vertraulichkeit und die Arbeitnehmerklausel.
- Die Bar Company behält sich das Recht vor, diese Mietbedingungen einseitig zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Zwischen Benachrichtigung und Inkrafttreten der Änderungen liegen mindestens 30 Tage.
- Alle Verträge unterliegen niederländischem Recht. Streitigkeiten sind ausschließlich vor dem zuständigen Gericht im Bezirk Gelderland auszutragen.
Haben Sie Fragen zu unseren Mietbedingungen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Tel. 088 2035100
